Rechtsprechung
BGH, 29.05.1952 - 4 StR 1041/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.10.1955 - VI ZR 67/54
Rechtsmittel
Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 9, 6 [11, 12]; auch das oben angeführte Urteil des Senats vom 28. Oktober 1953 sowie Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1952 - 4 StR 1041/51 - VRS 4, 458 Nr. 239). - BGH, 23.04.1954 - 5 StR 85/54
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Es ist unabhängig von der Art der Straßenbenutzung durch den Berechtigten (so BGH 4 StR 1041/51 vom 29.5.1952; vgl auch BGH NJW 1952, 985 [986]; OLG Köln NJW 1953, 1526 [OLG Köln 22.05.1953 - Ss 53/53]). - BGH, 19.02.1953 - 4 StR 475/52
Rechtsmittel
Denn das Recht zur Vorfahrt erstreckt sich auf die ganze Fahrbahn der von rechts kommenden Strasse und nicht nur auf ihre rechte Seite; der zur Gewährung der Vorfahrt Verpflichtete muss daher so vorsichtig an die Einmündung heranfahren, dass er die Vorfahrt jedes Verkehrsteilnehmers, der auf der anderen Strasse - gleichviel auf welchem ihrer Teile - von rechts kommt, unbedingt beachten kann (RGZ 167, 360; BGH 4 StR 1041/51 vom 29. Mai 1952).